Das Plattformgrundgesetz
Die EU arbeitet an einem revolutionären Vorhaben, das die Macht von Konzernen wie Google und Facebook beschränken soll. Das neue Gesetz könnte die digitale Welt für immer verändern.
Die Kommission möchte drei Hauptziele erreichen. Ziel eins: Der digitale Binnenmarkt muss vereinheitlicht werden. Denn bislang herrsche ein Wildwuchs an Vorschriften. Für Anbieter von neuen Diensten sei es oft leichter, in den USA zu starten als in einem anderen europäischen Land, klagt ein Kommissionsbeamter.
Zu dem Wildwuchs tragen das NetzDG in Deutschland oder das zuletzt vom französischen Verfassungsgericht wieder aufgehobene Avia-Gesetz gegen Hassrede bei. Beide Gesetz schaffen unterschiedliche und teils problematische Auflagen für den Umgang mit „illegalen Inhalten“. Statt nationalen Alleingängen möchte die Kommission einheitliche Verpflichtungen für Diensteanbieter sehen.
Ziel zwei ist die Schaffung eines Kontrollrahmens für derzeit übermächtig scheinende Plattformen. Ein Konzern wie Facebook mit seinen weltweit mehr als zwei Milliarden Nutzer:innen müsse einer europaweiten Aufsichtsstruktur unterworfen sein. Diese soll sicherstellen, dass die Plattformen ihre rechtlichen Verpflichtungen bei Datenschutz, Inhaltemoderation und anderen Fragen einhalten.
Die Kommission will aus der Datenschutzgrundverordnung lernen. Diese schuf einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen, die Durchsetzung der Regeln blieb aber Angelegenheit der oft kümmerlich ausgestatteten nationalen Datenschutzbehörden. Die Kommission überlegt daher, eine neue Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene ins Leben zu rufen und somit „eine Art Accountability-Framework“ zu schaffen, wie es ein Kommissionsbeamter ausdrückt.
Ziel drei ist die Sicherung des fairen Wettbewerbs. Neue Marktinstrumente sollen der Kommission die Möglichkeit geben, schon einzugreifen, bevor eine Plattform überhaupt eine marktdominante Stellung erobert. Bislang erlaubt das Wettbewerbsrecht erst dann ein Eingreifen, wenn die Plattform schon große Teile des Marktes beherrscht.
Künftig könnte eine sogenannte „ex-ante“-Regulierung erlauben, auf Basis einer Analyse der Ausgangslage Schritte gegen später möglicherweise problematische Situationen zu treffen. Als Beispiel nennt die Kommission die Digitalwährung Libra, die von Facebook mitgegründet wurde. In Frage kommen aber auch Übernahmen wie jene von WhatsApp oder Instagram. Eine Vorab-Regulierung würde in solchen Fällen verhindern, dass Facebook seine Marktmacht in einem Sektor dazu nutzt, sich in einem anderen einen uneinholbaren Startvorteil zu verschaffen.