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Digitale Rechtspersönlichkeit? Zur Diskussion um die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit autonomer Systeme

12.11.2019 18:00 - 20:00 in Frankfurt am Main (Deutschland)

Wo autonome Systeme und künstliche neuronale Netze wie selbstfahrende Autos oder medizinische Diagnosetools zum Einsatz kommen, verschiebt sich der Schwerpunkt des Haftungsgeschehens von menschlichem Verhalten auf maschinelle Akteure. Dem spezifischen Gefährdungspotenzial dieser autonomen Technologien muss die Rechtsordnung normativ begegnen, will sie nicht verantwortungsfreie Räume und stetig wachsende Haftungslücken riskieren.
Inwieweit aber bietet das tradierte haftungsrechtliche Instrumentarium sachgerechte Lösungen für Schädigungen durch autonome Informationssysteme und wo hat die digitale Spezies Bedarf nach Neunormierungen zur Risikobewältigung und -steuerung aufkommen lassen? Unter welchen Voraussetzungen kann etwa dem Hersteller oder Betreiber das Verhalten des autonomen Systems haftungsbegründend zugerechnet werden? Darf ein kausales Fehlverhalten menschlicher Akteure überhaupt gefordert werden oder verlangt das Risiko digitaler Entscheidungsautonomie nach einer strikten Haftungsgrundlage nach Art einer Gefährdungs- oder Gehilfenhaftung? Oder wird gar das autonome System selbst kraft eigener, digitaler Rechtspersönlichkeit zum verantwortlichen Haftungssubjekt?

Prof. Dr. Thomas Riehm (Universität Passau)

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