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Energiewende mit Architekten

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ende Mai 2019 legten die Bundesministerien BMWi und BMI einen Referentenentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Auch die Bundesarchitektenkammer hat dazu ausführlich Stellung genommen und die Positionen des Berufsstands bei der Verbändeanhörung am 26. Juni 2019 eingebracht. In der Stellungnahme begrüßt die BAK grundsätzlich die mit dem Gebäudeenergiegesetz vorgesehene Zusammenführung von Energieeinsparrecht und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Dass in diesem Rahmen die energetischen Anforderungen an Neubauten zunächst beibehalten werden, ist vor dem Hintergrund der Debatte um dringlich benötigten bezahlbaren Wohnraum akzeptabel. Gleichwohl ist es aus Sicht der BAK wichtig, dass die Bundesregierung das Klimaschutzziel im Blick behält. Daher hält es die BAK für dringend geboten, jetzt schon im GEG einen Fahrplan aufzustellen, in dem die zeitnahe Weiterentwicklung des energetischen Anforderungsniveaus vorgesehen ist – wohlgemerkt, ohne dabei die wohnungsbaupolitischen Ziele auszuhebeln.

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